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Rechtsinfos/Presserecht/Pressefreiheit

Pressefreiheit bezeichnet das Recht von Rundfunk, Presse und anderen (etwa Online-) Medien auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. In Deutschland gibt Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfreiheit vor.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Verfassungsgericht stärkt Pressefreiheit: Das Cicero - Urteil
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Presserecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

 

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