Logo Brennecke & FASP Group

Rechtsinfos/Produkthaftungsrecht/Beweislast

Das Produkthaftungsgesetzt sagt ind § 1, dass "Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden" der Geschädigte die Beweislast trägt. Ist streitig, ob die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 oder 3 ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast. Damit ist klar, dass der Geschädigte für den Schaden, die Fehlerhaftigkeit des Produktes sowie für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Fehler, die Beweislast trägt (haftungsbegründende Tatsachen).

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.




Wer muss was beweisen?
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Produkthaftungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Brennecke berät und vertritt Produzenten, rechtliche Hersteller, Importeure, Zulieferer und Endkunden in allen Fragen der Produkthaftung und Produzentenhaftung. Er gestaltet, prüft  und verhandelt Qualitätssicherungsvereinbarungen für Hersteller und in den Zuliefererketten. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Schadensersatzansprüchen und Regressforderungen aufgrund von Produktmängeln nach dem Produkthaftungsgesetz.

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Dozent für Produkthaftungsrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet unter anderem folgende Vorträge an:

  • Einführung ins Produkthaftungsrecht
  • Das Recht der Qualitätssicherungsvereinbarungen

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter: 
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0721-20396-28