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Rechtsinfos/Prozessrecht/Akteneinsicht

Die Akteneinsicht regelt das Recht, Einsicht in Akten an ihrem derzeitigem Ort nehmen zu dürfen, die Einsicht von Akten durch Mitnahme (z. B. in eigene Geschäftsräume oder in die eigene Wohnung) zu gewähren und die Anfertigung von Ablichtungen und Abschriften aus den Akten machen zu dürfen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Die Einsicht in eine Insolvenzakte erfordert rechtliches Interesse
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Prozessrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

 

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