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Rechtsinfos/Prozessrecht/Aktivlegitimation

Als Aktivlegitimation bezeichnet man die Fähigkeit, im Gerichtsverfahren als Kläger aufzutreten. Diese Fähigkeit ist von materiellrechtlichen sowie formalrechtlichen Voraussetzungen abhängig. Spiegelbildlich zur Aktivlegitimation ist die Passivlegitimation.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



BGH Urteil I ZR 151/11 vom 11. April 2013
 


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