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Rechtsinfos/Prozessrecht/Anerkenntnis

Das Anerkenntnis ist eine so genannte "Prozesshandlung". Der Beklagte erkennt im Gerichtsprozess den Antrag bzw. den Anspruch des Klägers als korrekt an. Hat der Beklagte das Anerkenntnis abgegeben, ergeht ein Anerkenntnisurteil, mit dem der Beklagte verurteilt wird.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.



Durchsetzung von unbestrittenen Forderungen in der Europäischen Union wird erleichtert (Presseerklärung)
 


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Harald Brennecke, Rechtsanwalt

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