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Rechtsinfos/Prozessrecht/Beweis/Zeugen



Der Zeuge im Strafprozess
 
Als Zeuge benötigter Geschäftsführer ? Gegebenenfalls Geschäftsführung niederlegen !
 
Nachweis des Versicherungsfalles in der Kaskoversicherung, Teil 1
 
Kann der Unternehmer ohne Behinderungsanzeige von der Vertragsstrafe freikommen?
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Prozessrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

 

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Telefon: 0721-20396-28