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Rechtsinfos/Prozessrecht/Eilverfahren

Das "Eilverfahren" ist besser bekannt unter dem Begriff "Vorläufiger Rechtsschutz" oder "einstweiliger Rechtsschutz". Darunter versteht man die Möglichkeit, seine Rechte bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren wirksam zu schützen.

Die Voraussetzungen für den vorläufigen Rechtsschutz sind für dei jeweiligen Verfahren explizit geregelt und werden durch die Rechtsprechung erweitert.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.




Einführung ins Verfahren vor dem Arbeitsgericht - Teil 2 - Einstweiliger Rechtsschutz, Kosten
 


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Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Prozessrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

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