Logo Brennecke & FASP Group

Rechtsinfos/Prozessrecht/Gerichtszuständigkeit

Jeder Bürger hat gegen den Staat Anspruch auf Schutz seiner Rechte. Der Staat gewährt diesen Rechtsschutz durch die Gerichte und ermöglicht dem Bürger hierzu einen bestimmten Rechtsweg.

Welcher Rechtsweg einzuschlagen ist, ergibt sich aus der Art des Schutzes bzw. der Art des durchzusetzenden Anspruches der verlangt wird. Zu diesem Zweck muss geprüft werden, welches Gericht für den speziellen Fall sachlich als auch örtlich zuständig ist.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Prozessrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28