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Rechtsinfos/Prozessrecht/Rechtskraft

Mit dem Begriff "Rechtskraft" werden bestimmte Rechtswirkungen bezeichnet, die im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss oder einer (verwaltungs-)behördlichen Entscheidung stehen.

Ziel der Rechtskraft ist es, die Endgültigkeit richterlicher oder behördlicher Entscheidungen wirksam werden zu lassen, um somit dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit zu dienen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Die Folgen der Versagung der Restschuldbefreiung während der Wohlverhaltensperiode
 
Mieterhöhung
 
Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer"
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Prozessrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

 

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Telefon: 0721-20396-28