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Rechtsinfos/Prozessrecht/Rechtsmittel/Beschwerde



Restschuldbefreiung: Rechtsbehelfe des Schuldners
 
Die Grundzüge des WEG Verfahren – Teil 2
 
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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Das Referat Prozessrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

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