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Rechtsinfos/Prozessrecht/Zustellung

Mit dem Begriff Zustellung wird die Bekanntgabe eines Schriftstückes in einer bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Form beschrieben. Die ZPO unterscheidet zwischen der „Zustellung von Amts wegen“ und der „Zustellung auf Betreiben der Parteien“. Verschiedene Gesetze der ordentlichen und besonderen Gerichtsbarkeit nehmen bei der Zustellung vollständig oder teilweise Bezug auf die Zustellungsvorschriften der Zivilprozessordnung.

Weitere Informationen finden Sie in den anchfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



BGH Beschluss XII ZB 240/05 vom 12. Dezember 2007
 
Die Grundzüge des WEG Verfahren – Teil 2
 
GmbH droht bei falscher Adresse Versäumnisurteil!
 


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