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Rechtsinfos/Sportrecht/Sportgerichtsbarkeit

Das Sportgericht hat sich entwickelt, weil sich nationale wie internationale Sportverbände grundsätzlich bemühen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der sportlichen Betätigung fern zu halten von den staatlichen Gerichten.

Da die staatlichen Gerichte nicht nur hohe Kosten verursachen und regelmäßig – auf Grund vielfacher Überlastung – bis zu einer Entscheidung viel Zeit vergeht, besteht bei einer Sportgerichtsbarkeit neben der Kosten- und Zeitersparnis auch die Möglichkeit, den Streit auf dem Gebiet des Sports durch Fachleute entscheiden zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.