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Rechtsinfos/Sportrecht/Sportverband

Der deutsche Sport ist grundsätzlich in so genannten Sportverbänden organisiert wie z.B. der Deutsche Fußballbund, der Deutsche Ringerbund oder der Deutsche Schwimmverband. Der Sportverband ist ebenso wie die Sportvereine auch, demokratisch organisiert. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan und setzt sich im Wesentlichen aus den Mitgliedern der Sportverbände zusammen: den jeweiligen untere Sportverbände (so genannte Landesorganisationen), deren Mitglieder wiederum die jeweiligen Sportvereine sind.

Wegen des hierarchischen Aufbaus – der so genannten Verbandskette – haben die eigentlich Interessierten und Betroffenen – nämlich die Sportler – in der Praxis nur äußerst eingeschränkte Mitbestimmungsmöglichkeiten. Dazu kommt, dass die entscheidenden Funktionäre – sei es im Sportverein, im Landesverband und erst Recht im Bundesverband - selten aktive Leistungssportler sind oder waren.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Der Sportverband – Eine Einführung: 3. Teil – Verbandsregeln
 
Der Sportverband – Eine Einführung: 4. Teil – Bindung der Vereine/Sportler an Verbandsregeln
 
Der Sportverband – Eine Einführung: 1. Teil - Organisationsstruktur
 
Das deutsche Sportgericht – ein Überblick: 3. Teil – Staatliche Gerichtsbarkeit
 
Das deutsche Sportgericht – ein Überblick 1. Teil - Verfahrensarten
 
Der Sportverband – Eine Einführung: 2. Teil – Das „Ein Verbandsprinzip“
 
Das deutsche Sportgericht - ein Überblick 2. Teil - Verbandsgericht