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Rechtsinfos/Sportrecht/Sportverein

Der Verein – und somit auch der Sportverein – ist die Urform aller privatrechtlichen Körper-schaften (wie z.B. der GmbH und der AG). Da das deutsche Recht den Verein nicht definiert, wird er hinlänglich als ,,ein auf Dauer angelegter, körperschaftlich organisierter Zusammenschluss von Personen mit einem gemeinsamen Zweck`` verstanden. Er ist in seinem Bestand vom Mitgliederwechsel unabhängig. Die wichtigsten Organe des Vereins sind die so genannte Mitgliederversammlung und der Vorstand, der von der Mitgliederversammlung bestellt wird und die Geschäftsführung als auch die Vertretung des Vereins nach außen wahrnimmt.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



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