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Bilanzierung – Teil 19 – Bilanzierung von Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Monika Dibbelt
Rechtsanwältin

Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


7 Bilanzierung von Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten

Bei der Bilanzierung von Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind ebenso wie bei der Bilanzierung von Anlagevermögen und der ersten Hauptgruppe des Umlaufvermögens sind Bewertungsansätze und Ausweisanforderungen zu beachten.

7.1.1 Forderungen

Im Rahmen der Bilanzierung von Forderungen wird zwischen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstigen Vermögensgegenstände unterschieden.

7.1.2 Ausweis und Ansatz der Forderungen

Innerhalb der zweiten Hauptgruppe des Umlaufvermögens, bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, werden gemäß § 266 Abs. 2 B. II. HGB vier Posten unterschieden:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  • sonstige Vermögensgegenstände

7.1.2.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Ansprüche aus Verträgen ausgewiesen, die das Unternehmen bereits erfüllt hat, jedoch noch nicht der Vertragspartner. Ansprüche aus Verträgen beruhen dabei auf die betriebsüblichen Leistungen, wie bspw. Lieferungsverträge, Dienst- oder Werkverträge.

7.1.2.2 Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Verbundene Unternehmen sind solche Unternehmen, die zum selben Konzern gehören. Es besteht ein sogenanntes Mutter-/Tochterverhältnis, wobei die Muttergesellschaft mehr als 50 % Anteile an der Tochtergesellschaft hält.

7.1.2.3 Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Bei diesem Posten liegt noch kein Mutter-/Tochterverhältnis vor, sondern lediglich eine Beteiligung, die regelmäßig anzunehmen ist, wenn eine Gesellschaft zu mehr als 20 % Anteile an einer anderen hält.

7.1.2.4 Sonstige Vermögensgegenstände

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um einen Sammelposten für alle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die sich keinem anderen Posten zuordnen lassen. Soweit keinem anderen Posten zuordenbar, werden hier z.B. Darlehen, Guthaben bei Bausparkassen und so weiter, die nicht dauerhaft gehalten werden sollen, ausgewiesen.

7.1.3 Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden diese Forderungen wie folgt unterschieden:

  • volleinbringlichen Forderungen,
  • zweifelhaften Forderungen und
  • uneinbringliche Forderungen.

Im nächsten Schritt werden die Forderungen wie bewertet:

  • durch Einzelwertberichtigung,
  • durch Pauschalwertberichtigung oder
  • durch ein kombiniertes Verfahren.

7.1.3.1 Überblick

Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 HGB im Zeitpunkt des Zugangs mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Das klingt missverständlich, da man die Forderung ja nicht kauft. Im Rahmen der Folgebewertung ist das strenge Niederstwertprinzip zu berücksichtigen, da Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Umlaufvermögen gehören.

Nach § 253 Abs. 4 HGB sind Vermögensgegenstände regelmäßig nach dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen, es sei denn es besteht wie bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, ein Börsen- oder Marktpreis. Die Bewertung ist nur für Forderungen vorzunehmen, die zum Bilanzstichtag noch bestehen. Forderungen deren Uneinbringlichkeit sich während des Geschäftsjahres ergibt, werden sofort abgeschrieben.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Bilanzierung“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Steuerrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt LL.M., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2016, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6.


 

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Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Monika Dibbelt
Rechtsanwältin

Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2016


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten.  Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.  Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte. 
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.

Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7

Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so

  • Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren

Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
 Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
  • Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
  • Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
  • Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
  • Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
  • Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät in allen Fragen rund um berufsrechtliches Verhalten und berufsrechtliche Ahndungen, hierbei liegt ein Fokus im Bereich der Anstellung von Freiberuflerin in Kanzleien, Sozien oder als Syndici.

Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt ist das Insolvenzarbeitsrecht. Hierbei berät Frau Dibbelt die Mandanten hinsichtlich der Fragen, ob ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht und unterstützt bei der Antragstellung. Ein weiterer Fokus ist die Beendigung von Arbeits- und Anstellungsverträgen im Rahmen der Krise, des vorläufigen Insolvenzverfahrens sowie des eröffneten Insolvenzverfahrens. Sie berät und begleitet Mandanten, die im Rahmen von Verhandlung  des Insolvenzverwalters von ggf. erforderlichen Kollektivvereinbarungen (Interessenausgleich, Insolvenzsozialplan, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen etc.) oder auch im Rahmen von Betriebsübergängen betroffen sind.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema

  • Arbeitsrechtliche und Berufsrechtliche Pflichten bei Anstellungsverhältnissen von Freiberuflern
  • Lohnansprüche in der Krise und Insolvenz
  • Rechte und Ansprüche des Arbeitnehmers in der Insolvenz
  • Bedeutung Betriebsübergang und –änderungen in der Insolvenz


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

Normen: § 266 Abs. 2 HGB, § 253 HGB

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