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Rechtsinfos/Steuerrecht/Bewertungsgesetz
Das Bewertungsgesetz (BewG) ist Teil des Steuerrecht und soll einheitliche Regeln für die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen für alle Steuerrechtsgebiete bezwecken.
Geltungsberecih hat es zunächst für alle Abgaben und Steuern des Bundes. Jedoch wird auch im Landes- und Kommunalabgabenrecht typischerweise auf die hier normierten Regelungen verwiesen.
Weitere INformationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.