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Rechtsinfos/Steuerrecht/Bilanzierung

Der Begriff  Bilanz kommt aus dem Italienischen und bedeutet Waage, im Sinne von Balkenwaage. Im Sinne des Unternehmens ist die Bilanz eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals, eine kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) in Kontenform. Doch was ist bei der Bilanzierung zu beachten? Welche Grundsätze sind zu berücksichtigen und wie kann man eine Bilanz gestalten?

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



 
Marken, Lizenzen und Rechte - immaterielle Wirtschaftsgüter bilanzieren und finanzieren: Teil 1
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 05 - die Bewertung des Vermögens - Betriebsvermögen
 
Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht - Teil III
 
Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB)
 
Teil 1: Die faktische Umwandlung des Unternehmens als Steuerfalle – Der Umwandlungsvorgang
 
Strafbarkeit der verspäteten Erstellung eines Jahresabschlusses nach §§ 283 ff StGB
 
Die steuerliche Gewinnermittlung
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der endgültige Insolvenzverwalter
 
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 02 – wirtschaftliche Aspekte des Leasings
 
Film- und Medienfonds –keine „Blockbuster“ unter den Anlageprodukten
 
Vorauszahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen: Im Jahresabschluß in Bilanz passivieren statt bei Erlösen erfassen !
 
Steuerrechtliche Fragen für Existenzgründer -Teil 1
 
Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht - Teil II
 
Der Geschäftsführer Anstellungsvertrag
 
Die Betriebsaufspaltung - Teil I: Die Grundzüge
 
Vorsicht bei der Feststellung der Buchwerte bei der Übertragung von Grundstücken
 
Internationales Steuerrecht – Teil 10 – Lizenzgebühren
 
Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004
 
Teil 2: Die faktische Umwandlung des Unternehmens als Steuerfalle - Betriebsaufgabe
 
Das Recht zur Wahl der Gewinnermittlung
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 09 - Die Haftung für Altverbindlichkeiten bei der außergerichtlichen übertragenden Sanierung
 
Änderung bei der Erbschaftssteuer – Übertragung von Betriebsvermögen
 
Die Einlage einer Sache (Sacheinlage) als Hafteinlage im Sinne des § 15a EStG
 
Erbschaft und Schenkungssteuer
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Körperschaftssteuer
 
Die Unternehmensnachfolge und die Folgen für die Steuer - Teil II Schenkung
 
Begrenzung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) ab 01.01.2008
 
Die Umwandlung eines Unternehmens - Teil III: Anwachsung / Umwandlung ohne Vermögensübertragung / Steuerrecht
 
Elektronische Archivierungssysteme
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 11 - Die Karenzentschädigung
 
Die Unternehmensnachfolge und die Folgen für die Steuer - Teil I Veräußerung
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.2.3. Weitere steuerliche Aspekte - Die Investitionszulage
 
Geschäftsführerhaftung für verzögerten Insolvenzantrag
 
Die Umwandlung eines Unternehmens – Teil I: Einführung und Übersicht
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2.1 - Insolvenzstraftaten - Delikte
 
Die Haftung des Geschäftsführers vor und in der Insolvenz
 
Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht - Teil I
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 04 - die Bewertung des Vermögens - Grundstücke
 
Steuerrechtliche Folgen einer Betriebsaufgabe
 
Die Umwandlung eines Unternehmens - Teil II: Umwandlung mit Vermögensübertragung
 
Restschuldbefreiung: ausgenommene Verbindlichkeiten
 
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut
 
Von der „Steuerbuchführung“ hin zur „Steuerungsbuchführung“
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Steuerrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten.  Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.  Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte. 
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.

Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7

Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so

  • Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren

Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
 Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
  • Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
  • Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
  • Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
  • Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
  • Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt

Portrait Guido-Friedrich-Weiler

Rechtsanwalt Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Bundesakademie für Wehrtechnik und Wehrverwaltung in Mannheim sowie
  • Lehrbeauftragter für Arbeits- und Insolvenzrecht, M&A und Wirtschaftsprüfung an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.

Von 2002 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler als Manager bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht absolviert.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
Mail: weiler@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0221-165377-85