Rechtsinfos/Steuerrecht/Einnahme-Überschuss-Rechnung
Jeder der mit Steuerrecht zu tun hat, kenn den Begriff der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Dabei handelt es sich um eine Gewinnermittlungsmethode: Steuerpflichtige, die nicht zum Führen von "Büchern" verpflichtet sind, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Neben Kleingewerbetreibenden gehören zu den Einnahmenüberschussrechnern insbesondere die freien Berufe.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.