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Rechtsinfos/Steuerrecht/Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen. In Deutschland ist sie als so genannte Erbanfallsteuer ausgestaltet: sie knüpft also an den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an.

Ihr Anknüpfungspunkt ist nicht – wie beim System der Nachlasssteuer, das in anderen Staaten gilt – abstrakt das vom Erblasser hinterlassene Vermögen als Ganzes. Ihre Rechtfertigung findet die Erbschaftsteuer in der erhöhten steuerlichen Leistungsfähigkeit des Erben sowie in der gewünschten Umverteilung von im Erbgang angehäuften Vermögen.

Weitere Informationen im Zusammenhang mit diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 01 – der Erwerb von Todes wegen
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 08 - Ermittlung der Steuer: persönliche Freibeträge
 
ERBSCHAFTSSTEUER RECHT UND SCHENKUNGSSTEUER RECHT EIN ÜBERBLICK
 
Frist für Erhebung der Schenkungssteuer
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 06 - Ermittlung der Steuer: Steuerklassen
 
Erbschaft und Schenkungssteuer
 
Die Unternehmensnachfolge und die Folgen für die Steuer - Teil II Schenkung
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 03 – die Steuerpflicht
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 05 - die Bewertung des Vermögens - Betriebsvermögen
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 02 – Schenkung unter Lebenden
 
Wer sollte ein Testament verfassen?
 
Änderung bei der Erbschaftssteuer – Übertragung von Betriebsvermögen
 
Internationales Erbschaftssteuerrecht
 
Erbschaftsteuerreform 2008 – Erleichterungen für die Unternehmensnachfolge?
 
Steuerfalle beim Vererben einer Auslandsimmobilie
 
Teil 3: Die faktische Umwandlung des Unternehmens als Steuerfalle - Einlage / Schenkung / Insolvenz
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 04 - die Bewertung des Vermögens - Grundstücke
 
Gemeinnützigkeitsrecht: Der Übungsleiterfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26 EStG
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 03 - Wie wird der Ehegatte behandelt ?
 
Neue Vorgaben zum Ehrenamtsfreibetrag
 
Ist die Lebensversicherungssumme bei der Berechnung eines Pflichtteils zu berücksichtigen?
 
Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004
 
Schuldner darf in Wohlverhaltensperiode Schenkungen und Lottogewinne ganz, Erbschaften zur Hälfte behalten
 
Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes
 
Unternehmensnachfolge mit dem Todesfall
 
Restschuldbefreiung - Eine Einführung
 
Verbraucherinsolvenzantrag - alle Forderungen müssen angegeben werden. Es besteht insofern kein Wahlrecht !
 
Risiko Anfechtung: Teil 1 Absichtsanfechtung und Anfechtung unentgeltlicher Leistungen
 
Risiko Anfechtung Teil 2 - Verträge mit nahestehenden Personen und Schenkungsanfechtung des Finanzamts
 
Zur Erbfähigkeit eines nicht eingetragenen Vereins
 
Wann fällt eine Versicherung in die Erbmasse ?
 
Das neue Pfändungsschutzkonto
 
Wie sich Steuervergünstigungen zugunsten des Anlegers auf einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank wegen Falschberatung auswirken
 
Steuererstattung kann in Wohlverhaltensperiode von Finanzamt aufgerechnet werden - Steuererstattung jedoch nicht an Insolvenzverwalter auszukehren
 
Rechnungswesen: Grundsätzliche Fragen aus der Praxis
 
Die Betriebsaufspaltung - Teil IV: Folgen der Beendigung der Betriebsaufspaltung
 
Die erweiterte Haftung von Ehepartnern bei Steuerschulden des Ehegatten
 
Die Wahl der Rechtsform im Hinblick auf die Besteuerung
 
„First in first out“ Methode: Gilt für Spekulationsgewinne erst ab 2005
 
Vorsicht bei der Feststellung der Buchwerte bei der Übertragung von Grundstücken
 
Die Steuern und die Nachfolgeregelung bei der GbR (Grundbesitzgesellschaft)
 
Fallen Steuererstattungsansprüche in die Insolvenzmasse ?
 
Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft
 
Die Umsatzsteuerfalle - Umsatzsteuer ist nicht nach Eingang, sondern nach Rechnungsstellung zu verbuchen !
 
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten
 
Fiskalerbschaft Gemeinschaftssteuer Ertragshoheit Verwaltungshoheit Steuergläubiger
 
Einkommensteuerbescheide 2004: Was Sie unbedingt beachten sollten
 
Vermietung: Aufwendungen nach Erwerb, aber vor Vermietung sind Anschaffungskosten
 
Der Geschäftsführer Anstellungsvertrag
 
Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz - wann ist welches Insolvenzverfahren anzuwenden ?
 
Die Zugaben und Rabattgewährung nach dem neuen UWG
 
Die Einlage einer Sache (Sacheinlage) als Hafteinlage im Sinne des § 15a EStG