Rechtsinfos/Steuerrecht/Erbschaftssteuer
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen. In Deutschland ist sie als so genannte Erbanfallsteuer ausgestaltet: sie knüpft also an den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an.
Ihr Anknüpfungspunkt ist nicht – wie beim System der Nachlasssteuer, das in anderen Staaten gilt – abstrakt das vom Erblasser hinterlassene Vermögen als Ganzes. Ihre Rechtfertigung findet die Erbschaftsteuer in der erhöhten steuerlichen Leistungsfähigkeit des Erben sowie in der gewünschten Umverteilung von im Erbgang angehäuften Vermögen.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.