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Rechtsinfos/Steuerrecht/Gesellschaftsbesteuerung

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man sein Unternehmen gesellschaftsrechtlich organisieren kann; als GmbH, als GmbH & Co KG, als GbR oder als OHG.

Wichtig bei der Frage, welche Unternehmensform gewählt wird, hängt nicht zuletzt auch von der Frage der jeweiligen Gesellschaftsbesteuerung ab: welche Steuerarten gibt es und nach welchen Grundlagen wird die Steuerlast bemessen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Kapitalersatz bei GmbH und GmbH & Co KG mit Steuerfolgen
 
Die Wahl der Rechtsform im Hinblick auf die Besteuerung
 
Die Betriebsaufspaltung Teil-III Die steuerlichen Folgen der Betriebsaufspaltung
 
Gesellschaftsformen in Russland - Teil 4 - Die russische Offene Handelsgesellschaft Полное товарищество)
 
Die Betriebsaufspaltung - Teil IV: Folgen der Beendigung der Betriebsaufspaltung
 
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundbesitzgesellschaft (eine Einführung)
 
Die Umwandlung eines Unternehmens - Teil III: Anwachsung / Umwandlung ohne Vermögensübertragung / Steuerrecht
 
Unternehmensnachfolge mit dem Todesfall
 
Die Betriebsaufspaltung – Teil II: Entscheidungskriterien zur Betriebsaufspaltung (aus zivilrechtlicher Sicht)
 
Verdeckte Gewinnausschüttung und Gewinnermittlung
 
Die Haftung des Geschäftsführers vor und in der Insolvenz
 
Teil 1: Die faktische Umwandlung des Unternehmens als Steuerfalle – Der Umwandlungsvorgang
 
Gesellschaftsformen in Russland - Teil 6 - Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Einleitung und allgemeine Informationen
 
Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten
 
Die Steuern und die Nachfolgeregelung bei der GbR (Grundbesitzgesellschaft)
 
Die Insolvenz eines GbR Gesellschafters
 
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.4. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Umsatzsteuer (2)
 
Gesellschaftsformen in Russland - Teil 3 - Die russische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Общество с ограниченной ответственностью, abgekürzt „o.o.o.“)
 
Gesellschaftsformen in Russland - Teil 2 - Die russische Offene Aktiengesellschaft (Открытое акционерное общество, abgekürzt „o.a.o.“ )
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.3. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Gewerbesteuer
 
Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
 
Geschlossene Fonds im Fokus der Wirtschaftskrise
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der Schuldner (2)
 
Tanz auf dem Vulkan: Pensionszusage für Geschäftsführer
 
Strafbarkeit der verspäteten Erstellung eines Jahresabschlusses nach §§ 283 ff StGB
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 3: Das Besteuerungsverfahren 1.1. Die Auswirkungen der Insolvenz auf das Steuerverfahren
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2.2 - Insolvenzstraftaten - Jahresabschluss
 
Die steuerliche Gewinnermittlung
 
BGH Beschluss AnwZ 83/04 vom 14. November 2005
 
Gesellschaftsformen in Russland - Teil 1 - Die russische Geschlossene Aktiengesellschaft Закрытое акционерное общество, abgekürzt ,,z.a.o.
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der endgültige Insolvenzverwalter
 
2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten 2.1.1. Die steuerrechtliche Stellung des Schuldners - Teil 1
 
Steuerrechtliche Folgen einer Betriebsaufgabe
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Körperschaftssteuer
 
Entwurf Jahressteuergesetz 2007: Weitere Steueränderungen in Sicht
 
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut
 
Zeitpunkt der Verlustzurechnung bei einem stillen Gesellschafter
 
Gewinnausschüttung: Rückzahlung ist keine negative Einnahme
 
Teil 3: Die faktische Umwandlung des Unternehmens als Steuerfalle - Einlage / Schenkung / Insolvenz
 
Vorsicht bei der Feststellung der Buchwerte bei der Übertragung von Grundstücken
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Teil 6: Die polnische Partnerschaftsgesellschaft (sp. p.)
 
Geschäftsführerhaftung für verzögerten Insolvenzantrag
 
Geschäftsführerhaftung: Angreifbare Lohnsteuerhaftungsbescheide wegen Lohnsteuer, die innerhalb von 3 Monaten vor Antrag fällig war
 
Die Verletzung der Sperrfrist des § 73 GmbHG kann als Rechtsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 zu beurteilen sein
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 01 – der Erwerb von Todes wegen
 
Die Unternehmensnachfolge und die Folgen für die Steuer - Teil I Veräußerung
 
Die Einlage einer Sache (Sacheinlage) als Hafteinlage im Sinne des § 15a EStG
 
Teil 1 - Der GmbH-Geschäftsführervertrag
 
Der Geschäftsführer in der Krise - Teil 3:
 
Aufkauf von Darlehensforderungen: Rechte der Darlehensnehmer? Teil 1
 
Freie Mitarbeit: Auch für GmbH Geschäftsführer möglich
 
Freelancer: Der „freie“ Mitarbeiter - Teil 2
 
Die Registrierung (Gründung und Eintragung) von Gesellschaften mit ausländischen Investitionen in der Russischen Föderation
 
BGH Beschluss II ZB 7/11 vom 16. Mai 2013
 
Einführung: Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter Geschäftsführern
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz, Teil 2: 2.2.2.Weitere steuerliche Aspekte - Grunderwerbssteuer / Grundsteuer
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 05 - die Bewertung des Vermögens - Betriebsvermögen
 
„Schädlichkeit“ von Mitunternehmerbeteiligungen für Existenzgründer
 
Insolvenzvermeidung - was man zur Vermeidung einer Insolvenz tun kann
 
Gewährung der Steuerbefreiung aufgrund der Eintragung im Handelsregister als REIT AG
 
Genossenschaft (eG) - eine Einführung
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.4. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Umsatzsteuer (1)
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 1.1. Steuerforderungen in der Insolvenz - Insolvenz- und Masseforderungen
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Einkommensteuer (1)
 
Was sind Immobilienfonds?
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Einkommensteuer (2)
 
Impressum
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der Schuldner (3)
 
FG Münster bestätigt: Kein Arbeitslohn durch Gutschrift auf Zeitwertkonto
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 3: Das Besteuerungsverfahren - 3.3. Die Erstattung von Steueransprüchen
 
DAS INSOLVENZGELD FÜR ARBEITNEHMER - EINE EINFÜHRUNG
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 04 - die Bewertung des Vermögens - Grundstücke
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 02 – Schenkung unter Lebenden
 
Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung
 
Das Verhältnis von Insolvenz- und Steuerrecht
 
Der Gegenstand der Gewerbesteuer
 
Vergütungserwartung - Überstunden
 
SICHERUNGSRECHTE - TEIL III: PFANDRECHT
 
Urlaubsentgelt - Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern - Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG
 
IT Sicherheit Teil 5/2 Rechtliche Vorgaben
 
Teil 2: Die faktische Umwandlung des Unternehmens als Steuerfalle - Betriebsaufgabe
 
Anfechtung der Zahlung von Lohnsteuer und Umsatzsteuer vor Insolvenzantrag und deren Auswirkung auf Geschäftsführerhaftung
 
Gut geplant, ist halb gewonnen - doch was ist im Fall der Fälle? - Der Notfallplan
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.2.1. Weitere steuerliche Aspekte - Die Kraftfahrzeugsteuer
 
Informationen aus dem Wirtschafts-, Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht Juni 2008
 
Film- und Medienfonds –keine „Blockbuster“ unter den Anlageprodukten
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - EINE EINFÜHRUNG - TEIL 7 - Regelungsbereiche in AGB (Teil 1)
 
Erbschaftsteuerreform 2008 – Erleichterungen für die Unternehmensnachfolge?
 
LEASING - WAS IST DAS ? EINE EINFÜHRUNG
 
Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht - Teil II
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 3: Das Betseuerungsverfahren- 2.2. Die Anmeldung der Steuerforderung in der Insolvenz
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 1.1. Steuerforderungen in der Insolvenz - Die Aufrechnung
 
Die Besteuerung in der Russischen Föderation
 
Aufrechnung des Vorsteuererstattungsanspruchs durch das Finanzamt
 
Risiko Anfechtung Teil 2 - Verträge mit nahestehenden Personen und Schenkungsanfechtung des Finanzamts
 
e Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der vorl. Insolvenzverwalter/Treuhänder/Sachwalter
 
Steuerliche Behandlung von geldwerten Vorteilen
 
Übertragung von GmbH Anteilen mit Nießbrauchvorbehalt steuerfrei
 
Lastenausgleich
 
Verständigung mit dem Finanzamt - 2. Teil: Im Schuldenbereinigungsverfahren der InsO - Grundlagen
 
HAFTUNG VON STEUERBERATER UND WIRTSCHAFTSPRÜFER GEGENÜBER DER BANK - Eine Einführung
 
Außenprüfung im Steuerrecht – Voraussetzungen und Ablauf im Überblick
 
Small Placement als alternative Finanzierung
 
Steuerrechtliche Fragen für Existenzgründer -Teil 1
 
Von der „Steuerbuchführung“ hin zur „Steuerungsbuchführung“
 
Von der Steuerbuchführung zur Steuerungsbuchführung
 
Steuererstattung kann in Wohlverhaltensperiode von Finanzamt aufgerechnet werden - Steuererstattung jedoch nicht an Insolvenzverwalter auszukehren
 
Der Geschäftsführer Anstellungsvertrag
 
Steuerfreiheit von Abfindungen zum 1. Januar 2006 aufgehoben
 
Die erweiterte Haftung von Ehepartnern bei Steuerschulden des Ehegatten
 
Die steuerliche Organschaft III
 
Die Zugaben und Rabattgewährung nach dem neuen UWG
 
Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz - wann ist welches Insolvenzverfahren anzuwenden ?
 
Die Umwandlung eines Unternehmens - Teil II: Umwandlung mit Vermögensübertragung
 
Vorteile und Nachteile einer Eintragung im Handelsregister für kleine Unternehmen
 
Wer sollte ein Testament verfassen?
 
Die Umwandlung eines Unternehmens – Teil I: Einführung und Übersicht
 
Erbschaft und Schenkungssteuer
 
Schuldner darf in Wohlverhaltensperiode Schenkungen und Lottogewinne ganz, Erbschaften zur Hälfte behalten
 
Gesellschaftsrecht in Europa - England - Teil 1.6 - die Company limited by shares, (Ltd.): Steuerrecht einer Ltd.
 
Die Umsatzsteuerfalle - Umsatzsteuer ist nicht nach Eingang, sondern nach Rechnungsstellung zu verbuchen !
 
Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft
 
Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Erschließungsanlagen vom privaten Bauträger auf die Kommune
 
Übersicht: Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2004
 
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten
 
Steuerliche Pflichten des Testamentsvollstreckers
 
Fiskalerbschaft Gemeinschaftssteuer Ertragshoheit Verwaltungshoheit Steuergläubiger
 
Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004
 
Die steuerliche Organschaft II
 
Einkommensteuerbescheide 2004: Was Sie unbedingt beachten sollten
 
Vermietung: Aufwendungen nach Erwerb, aber vor Vermietung sind Anschaffungskosten
 
Rechnungswesen: Grundsätzliche Fragen aus der Praxis
 
Die Betriebsaufspaltung - Teil I: Die Grundzüge
 
„First in first out“ Methode: Gilt für Spekulationsgewinne erst ab 2005
 
Fallen Steuererstattungsansprüche in die Insolvenzmasse ?
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Steuerrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Klaus G. Finck, Rechtsanwalt

Portrait Klaus-Finck

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

„Überblick, Erfahrung und Hartnäckigkeit helfen, jedes erdenkliche Dickicht zu durchdringen und für den Mandanten den besten Weg zum Ziel zu finden.“

Er ist Gründer und Namensgeber von FASP Finck & Partner. Sein Name steht für das F in FASP. 1999 erhielt er den Förderpreis „Demokratie Leben 1999“. Seit 28.06.2017 ist er zudem stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen Akademie für Wirtschaftskommunikation eG, kurz BAW.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Heilberufe
  • Gelisteter Berater der KfW-Beraterbörse

Beruflicher Hintergrund

  • Rechtsanwalt seit 1981
  • Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater seit 1984
  • Gründungsmitglied der Kanzlei 1986
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2009

Privates Engagement

Mitgliedschaften

Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.

In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:

🔍 Welche rechtlichen Fallstricke bei einer externen Nachfolge auftreten können.
📄 Wie eine präzise Vertragsgestaltung den Kaufpreis sichert und Haftungsrisiken minimiert.
⚖️ Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

#unternehmensnachfolge #mittelstand FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001

Paul Luppert, Rechtsanwalt

Portrait Paul-Luppert

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Heilberufe
  • Steuerrecht
  • Insolvenzrecht
  • Baurecht
  • Bauträgerrecht
  • Stiftungen

Beruflicher Hintergrund

  • Geboren 1955 in Kandel / Pfalz
  • Studium Betriebswirtschaft (Grundstudium) und Rechtswissenschaften in Würzburg, Examen 1983
  • Berater im Bauträgerbereich, 1984 – 2001
  • Ausbilder für Fachanwälte Steuer- und Insolvenzrecht, 2002 – 2005
  • Rechtsanwalt seit 2005
  • Lehrbeauftragter der Hochschule München für angewandte Wissenschaften 2011
  • FK05 – Fakultät für Versorgungs- und Gebäudetechnik (Recht I)

Kontakt: kontakt@fasp.de

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Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Arbeitsrecht im speziellen Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle tätig. Er berät, prüft und gestaltet Arbeitnehmerbeteiligungen wie Stock Options, Phantom Stocks, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften und anderen Modelle.

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Einführung in das Recht der Stock Options, Phantom Stocks und Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Mitarbeiterbeteiligung – Grundlagen und Strategien
  • Stock Options und Phantom Stocks
  • Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften in der Gestaltungspraxis

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Stephanie Deiters, Steuerberaterin. Diplom-Kauffrau

Portrait Stephanie-Deiters


Durch ihre umfangreiche Tätigkeit in Kanzleien unterschiedlicher Größe sind ihr Mandanten jeglicher Rechtsform und Größe vertraut. Neben dem nationalen Steuerrecht bietet sie auch Beratung im internationalen Steuerrecht an.

Beruflicher Hintergrund

Studium der Betriebswirtschaftslehre in Köln, Salamanca (Spanien) und Mailand (Italien), internationaler Master CEMS an der Bocconi in Mailand Bestellung zur Steuerberaterin Anfang 2006 Steuerliche Beratung auf verschiedensten Gebieten des Steuerrechts in Kanzleien in Baden-Baden und München Beratung in den Sprachen: Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch

Autorentätigkeiten

Frau Deiters veröffentlicht regelmäßig Artikel zum Steuerrecht auf
stephaniedeiters.com

Mitgliedschaften

Steuerberaterkammer München Lions Club Accademia italiana della cucina

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Veronika Seligmann, Rechtsanwältin

Portrait Veronika-Seligmann

Veronika Seligmann ist Ihre ideale Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Familie und Erben. Seit jeher ist es unser Ziel, unsere Mandanten möglichst umfassend zu beraten. Bei Fragen nach der optimal gestalteten Nachfolge muss sowohl im unternehmerischen, als auch im privaten Bereich eine umfassende erb- und steuerrechtliche Betrachtung erfolgen, die in vielen Fällen auch Schnittstellen zum Familienrecht hat.

Bei der Abwicklung von Erbfällen finden Sie bei Frau Seligmann eine umfassende Unterstützung, egal ob es sich nur um die übliche Bürokratie handelt oder Sie mit Ansprüchen von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten konfrontiert werden.

Veronika Seligmann betreut Sie bei der Regelung der eigenen Nachfolge im privaten oder beruflichen Bereich und unterstützt Sie nach einem Erbfall mit der dazugehörenden Bürokratie. Darüber hinaus ist Frau Seligmann für die Abwicklung und Auflösung von Erbengemeinschaften, die Unterstützung bei Pflichtteilsforderungen oder Probleme und Fragen rund um das Thema Bestattung die richtige anwaltliche Beraterin. Aber auch bei der Gründung und Änderungen von Unternehmen sind familienvertragliche Regelungen zu prüfen. Eheverträge helfen, die Zersplittung von Unternehmen zu vermeiden.

Privat widmet sie sich zusätzlich zum Pferdesport gerne der Fotografie und der Kampfkunst des Taekwondo.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Testamentsgestaltungen
  • Nachfolgeregelungen
  • Vorsorgeverfügungen
  • Pferderecht / Tierärzte
Beruflicher Hintergrund
  • Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und München
  • Zusatzstudium Fachjournalismus an der Fachjournalistenschule Berlin
  • mehrjährige Lehrbeauftragte an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München
  • mehrjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Landesverbands des Bayerischen Roten Kreuzes

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