Rechtsinfos/Steuerrecht/Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuerart, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) erhoben, steht den jeweiligen Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.