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Rechtsinfos/Steuerrecht/Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist ein 1991 eingeführter Zuschlag zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Die Einführung des Solidaritätszuschlags wurde nicht nur mit den Kosten der Wiedervereinigung begründet sonder auch mit den zusätzlichen Kosten für den Golfkrieg sowie für eine Unterstützung der mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder genannt.

Die Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages wird durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) geregelt; es handelt sich um eine so genannte direkte Steuer und steht dem Bund zu.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfölgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.