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Rechtsinfos/Steuerrecht/Steuerstrafrecht

Der Begriff Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Die am weitesten verbreitete Straftat ist die Steuerhinterziehung; Strafbar ist danach, wer über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder die Finanzbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO). Steuerstraftaten werden im Regelfall mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Die Selbstanzeige nach § 371 AO
 
Strafrechtliche Risiken der Tätigkeit des Steuerberaters - 1. Steuerhinterziehung - Steuerberater als Täter
 
Strafrechtliche Risiken der Tätigkeit des Steuerberaters - 2. Steuerhinterziehung - Steuerberater als Gehilfe
 
Strafrechtliche Risiken der Tätigkeit des Steuerberaters - 4. Erweitertes Haftungsrisiko des Steuerberaters im Haftungsverfahren
 
Strafrechtliche Risiken der Tätigkeit des Steuerberaters - 3. Begünstigung und Strafvereitelung durch den Steuerberater
 
Der mögliche Ablauf nach Entdeckung einer Steuerhinterziehung
 
Ausschluss der Straffreiheit durch Selbstanzeige durch den Ausschlussgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 1 a AO
 
Außenprüfung im Steuerrecht – Voraussetzungen und Ablauf im Überblick
 
Steuerhinterziehung - Haftung für Falschangaben des Ehepartners
 
Rechnungswesen: Grundsätzliche Fragen aus der Praxis
 
Geschäftsführerhaftung für verzögerten Insolvenzantrag
 
Das Steuerstrafverfahren