Rechtsinfos/Steuerrecht/Werbungskosten
Der Begriff "Werbungskosten" steht im Steuerrecht für Aufwendungen oder Ausgaben, die der "Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen" dienen; sie werden regelmäßig bei der steuerrechtlichen Ermittlung der Überschusseinkünfte zwecks Berechnung der Einkommensteuer berücksicht.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.