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Rechtsinfos/Steuerrecht/Werbungskosten

Der Begriff "Werbungskosten" steht im Steuerrecht für Aufwendungen oder Ausgaben, die der "Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen" dienen; sie werden regelmäßig bei der steuerrechtlichen Ermittlung der Überschusseinkünfte zwecks Berechnung der Einkommensteuer berücksicht.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Absenkung der Steuerfreistellung für Kapitalerträge ab 01.01.2007
 
Umzugskosten: Neue Pauschalen ab August 2011
 
Steuervereinfachungsgesetz 2011: Wichtige Änderungen auf einen Blick
 
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten
 
Kindergeld: Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes
 
Steuerrechtliche Fragen für Existenzgründer -Teil 1
 
Einkommensteuerbescheide 2004: Was Sie unbedingt beachten sollten
 
Entwurf Jahressteuergesetz 2007: Weitere Steueränderungen in Sicht
 
Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004
 
Steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen