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Rechtsinfos/Unternehmenssanierung/Insolvenzplan

Das Insolvenzplanverfahren (§ 217 ff InsO) bietet Unternehmen die Chance, eine Reorganisation ihres Unternehmens auch noch dann durchzuführen, wenn ein Insolvenzverfahren nicht mehr zu vermeiden ist.

Dabei ist ein Insolvenzplan um so Erfolg versprechender, je früher der Unternehmer Maßnahmen zur Krisenbewältigung einleitet. In der Regel erfolgt dies jedoch erst mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit - und damit zu spät.

Die Beiträge in diesem Bereich befassen sich mit den Möglichkeiten wie den Anforderungen der Sanierung von Unternehmen mittels eines Insolvenzplans.



Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 04 - Rechtsnatur des Insolvenzplans und verschiedene Arten von Insolvenzplänen
 
Unternehmenssanierung durch Insolvenzplan - ein Kurzüberblick
 
Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 01 - Überblick
 
Insolvenzplan auch für Verbraucher: Der Verbraucherinsolvenzplan
 
Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz -Teil 03 - Ziel und Zweck des Insolvenzplans
 
Schuldnerinsolvenzplan - Kosten und Kostenerstattung
 
Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 09 - Aufbau eines Insolvenzplanes/Gestaltender Teil/Beteiligte
 
Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 8 - Aufbau eines Insolvenzplanes/Darstellender Teil
 
Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 6 - Insolvenzplan als Übertragungsplan
 
Der Insolvenzplan Sanierungsinstrument in der Insolvenz Teil 7 Insolvenzplan als Liquidationsplan und Sonstige Arten von Insolvenzplänen
 
Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 11 - Aufbau eines Insolvenzplans/Plananlagen
 
Der Insolvenzplan Sanierungsinstrument in der Insolvenz Teil 10 Aufbau eines Insolvenzplans/Gestaltender Teil/Gruppenbildung
 
ESUG: Neues Insolvenzrecht erleichtert Unternehmenssanierung durch Schutzschirmverfahren und besseren Insolvenzplan
 
Sanierung von Unternehmen unter dem Schutzschirm des ESUG
 
Sing(k)ing in the Rain – Sanierung von Unternehmen unter dem Schirm des ESUG
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Unternehmenssanierung wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen im Interesse der Übertragenden Sanierung aus der Insolvenz. Er begleitet Gesellschafter bei der Rettung der Vermögenswerte des Unternehmens und bei der Restrukturierung kriselnder Unternehmen außerhalb einer Insolvenz oder unter Zuhilfenahme des Insolvenzrechts. Er verhandelt mit Banken und anderen Kreditoren über Sanierungsmöglichkeiten durch Stundungen oder Teilverzichte. Er berät Investoren bei der Übernahme von sanierungsbedürftigen Unternehmen oder Unternehmensassets innerhalb und außerhalb einer Insolvenz. 
Rechtsanwalt Brennecke berät Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken ihres Privatvermögens.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Unternehmenssanierung veröffentlicht, so

  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", JAHR, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-93-8
  • „Gesellschaftsrecht in der Insolvenz“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-267
  • „Die Limited in der Insolvenz“ , 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", JAHR, Verlag Mittelstand und
  • Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Die Restschuldbefreiung", 2005, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7,

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren – Sanierungsinstrumente in der Insolvenz“
  • „Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Harald Brennecke ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein sowie Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet folgende Vorträge und Schulungen  im Bereich der Unternehmenssanierung an:

  • Das Unternehmen in der Krise – Sofortmaßnahmen und mehr
  • Unternehmen sanieren – Wege und Risiken
  • Sanierung über Insolvenz: Übertragende Sanierung, Insolvenzplan, Eigenverwaltung
  • Haftungsrisiken für Steuer- und Unternehmensberater bei der Unternehmenssanierung
  • Geschäftsführerhaftung: das unterschätzte Risiko des Krisenmanagers
  • Unternehmensvorsorge – was Geschäftsführer wissen müssen, um Krisen zu vermeiden  


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter: 
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Portrait Harald-Brennecke

Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Inssolvenzrecht

Portrait Guido-Friedrich-Weiler

Rechtsanwalt Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Bundesakademie für Wehrtechnik und Wehrverwaltung in Mannheim sowie
  • Lehrbeauftragter für Arbeits- und Insolvenzrecht, M&A und Wirtschaftsprüfung an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.

Von 2002 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler als Manager bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht absolviert.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
Mail: weiler@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0221-165377-85