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Rechtsinfos/Urheberrecht/Bild

Eine typische Situation: Der Fotograf überträgt die Nutzungsrechte an seinen Bildern Dritten. Es entsteht dann leicht Streit darüber, wie weit die Rechteübertragung gehen sollte. Häufig werden keine umfangreiche Verträge geschlossen, da beide Parteien meist eine konkrete Veröffentlichung im Sinn haben, aber darüber hinaus gehende Verwertungsmöglichkeiten nicht beachten.

Wie kann sich der Fotograf nun gegen den unbefugten Gebrauch seines Fotos schützen kann, wo doch Internet und digitale Fotografie einer unkontrollierten Verbreitung Vorschub leisten? Und wie kann der Verwender eines Fotos sicher sein, nicht die Urheberrechte des Fotografen zu verletzen?

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Das Urheberrecht des Fotografen
 
Einführung ins Urheberrecht - 06 - Werkarten - Lichtbild- und Filmwerke
 
Urheberrechtsschutz von Lichtbildern
 
Was beim zitieren zu beachten ist
 
Die Problematik des Urheberrechtsschutzes bei nachgestellten Fotografien - 2. Teil Fazit
 
Das (Erst-) Veröffentlichungsrecht des Urhebers - Teil 1 Einführung
 
Synopse zur Urheberrechtsgesetzreform 6. Abschnitt des Gesetzes; 1. Teil
 
Einführung ins Urheberrecht - Teil 01 - Das Werk
 
Einführung ins Urheberrecht - 13 - Das Ausstellungsrecht und Verwertungsrechte in unkörperlicher Form
 
Urheberrechte an Software - Teil 5
 
Einführung ins Urheberrecht - 14 - Sonstige Rechte des Urhebers
 
Einführung ins Urheberrecht - 27 - Schranken des Urheberrechts
 
Einführung ins Urheberrecht - Teil 04 - Werkarten - Sprachwerke
 
Übertragung von Urheberrechten ohne Zustimmung des Urhebers
 
Die Problematik des Urheberrechtsschutzes bei nachgestellten Fotografien - 1. Teil Einleitung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Urheberrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Abmahnungen wegen urheberrechtswidriger Nutzung von Daten, Karten, Texten (wie z.B. Vertragswerken oder AGB in ihrer Gesamtheit), Fotos oder Bildern. Er gestaltet und prüft Lizenzverträge zur Regelung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke oder zur Übertragung von Nutzungsrechten für Agenturen, Künstler, Firmen, Rechteverwerter und Medienunternehmen. Er prüft und gestaltet Verwertungsverträge, setzt Verwertungsrechte durch und schützt diese. Er berät bei der Gestaltung von  Webseiten, Unternehmensdarstellungen, Werbeauftritten und Prospekten und prüft deren rechtssichere Darstellung. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Schadensersatzansprüchen wegen verletzten Urheberrechten an Bildern, Texten, Musik, Videos und anderen Werken. Er vertritt Autoren und Urheber bei der Durchsetzung angemessener Vergütungsansprüche, beispielsweise aufgrund erweiterter Nutzung.

Harald Brennecke hat zum Thema Urheberrecht und Lizenzrecht veröffentlicht:

  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • „Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Urheberrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Brennecke bietet Vorträge, Seminare und Schulungen im Urheberrecht an, unter anderem zu den Themen:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Der Kauf von Nutzungsrechten an Texten
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28