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Rechtsinfos/Urheberrecht/Lizenzrecht/Autorenbeitraege



Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 02 - Die ausschließliche und die einfache Lizenz
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 09 - Softwarelizenzen und EULA
 
BGH Urteil I ZR 151/11 vom 11. April 2013
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 02-2 Abgrenzung zu anderen Vertriebsformen
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 06 - Lizenzen im Markenrecht
 
Einführung Lizenzrecht Teil 6 Vertragsgestaltung
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 05 – Markenlizenzen
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 06 – Patent- und Urheberlizenzen
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 03 - Der Lizenzvertrag
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 07 – unbekannte Nutzungsarten
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 09 - proprietäre Lizenzen, EULA und Zwangslizenzen
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 07 - Lizenzen im Urheberrecht
 
Lizenzrecht - eine Einführung
 
Lizenzverträge in der Insolvenz - Die neue Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 04 - Wichtige Bestandteile des Lizenzvertrages Teil 1
 
Das Urheberrecht des Fotografen
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 04 - Bestandteile des Lizenzvertrags
 
Einführung Lizenzrecht Teil 3 Lizenzarten
 
Lizenzrechte in der Insolvenz
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 30 - Markenübertragung und Lizenzen
 
Urheberrechte an Software - Teil 3
 
Streitwertbemessung im Falle von Schadensersatz und Unterlassungsanspruch bei markenrechtlichen Verletzungen
 
Open Source Einführung - Teil 3: Haftungsrisiken und Lizenzmodelle
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 08 - Lizenzen im Patentrecht und Know-How Lizenzen
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 05 - Wichtige Bestandteile des Lizenzvertrages Teil 2
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 08 - Know-how- und Software-Lizenzen
 
Urheberrechte an Software - Teil 4
 
Einführung Lizenzrecht Teil 4 Software Projekt
 
Einführung Lizenzrecht Teil 7 Rechtsfolgen
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 24 - Der markenrechtliche Schadensersatzanspruch
 
GEMA Vergütungspflicht bei Straßenfesten
 
Geistiges Eigentum als vollstreckbares Vermögen - Teil 3 Verfahren
 
DVD gegenüber Video keine neue Nutzungsart
 
Widerspruch - Reaktionen und Vorgehensweise
 
Der Auskunftsanspruch im Markenrecht - 1. Einführung
 
Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 22 - Rechte und Ansprüche
 
Übertragung von Urheberrechten ohne Zustimmung des Urhebers
 
Grundzüge des Franchiserechts - Teil 1: Begriffe und Vertragstypen
 
Open Source Einführung - Teil 2: Die rechtlichen Rahmenbedingungen
 
Open Source Einführung - Teil 1: Technische Aspekte und ökonomische Chancen
 
Grundzüge des Franchiserechts - Teil 2: Abgrenzung des Franchisevertrags zu anderen Absatzmittlerverträgen
 
Der Schutz traditioneller Datenbanken
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 1 - Einführung in das Recht der Lizenzen
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Urheberrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Abmahnungen wegen urheberrechtswidriger Nutzung von Daten, Karten, Texten (wie z.B. Vertragswerken oder AGB in ihrer Gesamtheit), Fotos oder Bildern. Er gestaltet und prüft Lizenzverträge zur Regelung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke oder zur Übertragung von Nutzungsrechten für Agenturen, Künstler, Firmen, Rechteverwerter und Medienunternehmen. Er prüft und gestaltet Verwertungsverträge, setzt Verwertungsrechte durch und schützt diese. Er berät bei der Gestaltung von  Webseiten, Unternehmensdarstellungen, Werbeauftritten und Prospekten und prüft deren rechtssichere Darstellung. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Schadensersatzansprüchen wegen verletzten Urheberrechten an Bildern, Texten, Musik, Videos und anderen Werken. Er vertritt Autoren und Urheber bei der Durchsetzung angemessener Vergütungsansprüche, beispielsweise aufgrund erweiterter Nutzung.

Harald Brennecke hat zum Thema Urheberrecht und Lizenzrecht veröffentlicht:

  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • „Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Urheberrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Brennecke bietet Vorträge, Seminare und Schulungen im Urheberrecht an, unter anderem zu den Themen:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Der Kauf von Nutzungsrechten an Texten
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28