Rechtsinfos/Verkehrsrecht/Abschleppen
Bei einem Verkehrsunfall können neben der Beschädigung des Fahrzeugs auch weitere Schadenspositionen entstehen wie z.B. Abschleppkosten. Frage ist dann immer, wer für solche "Nebenkosten" aufzukommen hat.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Abschleppkosten vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu ersetzen sind. Streit gibt es immer dann, wenn das Fahrzeug nicht zur nächst besten Werkstatt gebracht wird.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.