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Rechtsinfos/Verkehrsrecht/Abschleppen

Bei einem Verkehrsunfall können neben der Beschädigung des Fahrzeugs auch weitere Schadenspositionen entstehen wie z.B. Abschleppkosten. Frage ist dann immer, wer für solche "Nebenkosten" aufzukommen hat.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Abschleppkosten vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu ersetzen sind. Streit gibt es immer dann, wenn das Fahrzeug nicht zur nächst besten Werkstatt gebracht wird.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Der Unfall in der Vollkaskoversicherung
 
Autokauf: Wann ist ein Pkw nicht mehr "unfallfrei"?
 
Dienstwagen: Totalschaden steuerlich absetzbar
 
Mietwagenkosten - Rechtsprechung des BGH zum Unfallersatztarif
 
Die „Nebenkosten“ beim Unfall
 
Anspruch auf Nutzungsausfallkosten nach einem Verkehrsunfall
 
Anspruchsübergang, § 67 VVG
 
Verkehrsunfallrecht Geschädigter darf Kfz Schaden nach den in Markenwerkstatt anfallenden Reparaturkosten berechnen
 
Erstattung von Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall