Rechtsinfos/Verkehrsrecht/Autokauf
"Augen auf beim Autokauf" - so lautet ein altbekanntes Motto. Das diese Weisheit sehr oft seine Berechtigung nachweist, kann durch die Beratungspraxis bestätigt werden.
Es stellen sich immer wieder die gleichen Fragen: Wer haftet für falsche Beratung, Zusicherung von Eigenschaften oder fürs Verschweigen von Unfällen. Aber auch beim Neukauf von Fahrzeugen können Mängel auftreten un der Händler verweigert die Behebung.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.