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Rechtsinfos/Verkehrsrecht/Autokauf

"Augen auf beim Autokauf" - so lautet ein altbekanntes Motto. Das diese Weisheit sehr oft seine Berechtigung nachweist, kann durch die Beratungspraxis bestätigt werden.

Es stellen sich immer wieder die gleichen Fragen: Wer haftet für falsche Beratung, Zusicherung von Eigenschaften oder fürs Verschweigen von Unfällen. Aber auch beim Neukauf von Fahrzeugen können Mängel auftreten un der Händler verweigert die Behebung.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.