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Rechtsinfos/Verkehrsrecht/Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis - im Amtsdeutsch auch Lenkberechtigung oder Fahrberechtigung genannt - ist die "behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen". Begrifflich ist diese streng vom Führerschein zu trennen.

Die Fahrerlaubnis ist an den Fahrzeugtyp (Fahrzeugklasse) gebunden. Wer mit einem Kraftfahrzeug ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich bei Erfüllung aller dafür nötigen Tatbstandsmerkmale strafbar.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.




Entziehung und Verzicht auf die Fahrerlaubnis
 
Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis
 
Allgemeines zu den Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis
 
Die Fahrerlaubnis auf Probe
 
Die Kraftfahreignung im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung
 
Die Tilgung und Verwertung von Eintragungen im Verkehrszentralregister
 
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe
 
Anerkennung der Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates nach Ablauf der Sperrfrist
 
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
 
Alkohol im Straßenverkehr und die rechtlichen Folgen
 
Der Firmenverkauf als Königsweg der Unternehmensnachfolge
 
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
 
Alkoholverbot für Fahranfänger seit dem 01.08.2007
 
Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehrfachen Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Versicherungsfall
 
Das Punktesystem im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung
 
Das Fahrverbot, Teil 2
 
Fahrzeugschäden nach Silvesterfeuerwerk
 
Verkehrsunfall – Wie verhält man sich richtig?