Rechtsinfos/Verkehrsrecht/Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis - im Amtsdeutsch auch Lenkberechtigung oder Fahrberechtigung genannt - ist die "behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen". Begrifflich ist diese streng vom Führerschein zu trennen.
Die Fahrerlaubnis ist an den Fahrzeugtyp (Fahrzeugklasse) gebunden. Wer mit einem Kraftfahrzeug ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich bei Erfüllung aller dafür nötigen Tatbstandsmerkmale strafbar.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.