Rechtsinfos/Verkehrsrecht/Fahrverbot
Das Fahrverbot spielt in der anwaltlichen Praxis eine große Rolle. So kann die Verhängung eines Fahrverbotes existentiell gefährdend sein sein, wenn der Betroffene beruflich auf sein Fahrzeug angewiesen ist. Man denke hier nur an Fernfahrer, Taxifahrer aber auch Handelsvertreter, die ihr Fahrzeug zum Lebensunterhalt benötigen.
Das Fahrverbot selbst kann sowohl nach § 44 Strafgesetzbuch (StGB) als Nebenstrafe oder nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit den Regelungen der Bußgeldkatalogverordnung verhängt werden. In beiden Fällen kann das Fahrverbot nicht länger als drei Monate verhängt werden. Da durch das Fahrverbot die Gültigkeit der Fahrerlaubnis nicht berührt wird, bleibt der Haftpflichtversicherer im Fall einer verbotswidrigen Fahrt nicht leistungsfrei.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.