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Rechtsinfos/Verkehrsrecht/KFZ-Miete

Regelmäßig entsteht nach einem Unfall wegen der Anmietung eines Fahrzeugs zum sog. Unfallersatztarif Streit über die Erstattung der angefallenen Kosten. Mit einen Urteil aus dem Jahr 1996 hat der Bundesgerichtshof (BGH) versucht den Streit zu entschärfen. Danach verletzt  der Geschädigte seine Schadensminderungspflicht nicht, wenn er ein Fahrzeug zu einem teuren Unfallersatztarif anmietet und der Geschädigte sich auch nicht nach günstigeren Preisen erkundigt, sofern der gezahlte Tarif im Rahmen des Üblichen liegt. Nur wenn die Kosten für den Geschädigten deutlich erkennbar außerhalb des Üblichen liegen, ist der Schädiger nicht zur Zahlung verpflichtet.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.