Rechtsinfos/Verkehrsrecht/Ordnungswidrigkeiten
Wer sich im Straßenverkehr nicht ans Gesetz hält, kann sich ordnungswidrig verhalten. Es handelt sich nach deutschem Recht dann um eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung nur eine Geldbuße vorsieht. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld aber auch ein Fahrverbot verhängt werden.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.