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Rechtsinfos/Verkehrsrecht/Sonderrecht

Als Sonderrechte wird die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezeichnet. Dieses Recht haben aber nur bestimmte Gruppen und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zu den Sonderrechten gehört beispielsweise Überschreiten des Tempolimit oder langsames Fahren auf der Autobahn, Halten oder Parken im Halteverbot; Fahren bei Rotlicht; Befahren der Gegenfahrbahn  oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße.

Sonderrechte führen jedoch nicht dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Diese Pflicht entsteht nur, wenn das Wegerecht nach § 38 StVO durch blaues Blinklicht und Einsatzhorn in Anspruch genommen wird.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.