Rechtsinfos/Verkehrsrecht/Unfall
Ein Unfall ist per Definition "ein unvermutetes, von außen auf einen Menschen rasch einwirkendes Ereignis (Unfallereignis), das zu einer Verletzung, einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt".
Im Straßenverkehr gibt es täglich sehr viele davon, mehr oder weniger schwerwiegend. Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls kann mit vielen Fallstricken verbunden sein, so dass der fachmännische Rat regelmäßig unvermeidbar ist.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechsprechungsnachweisen.