Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie wird in der Praxis meist in Verbindung mit einer Lebensversicherung abgeschlossen. Die Versicherung ist daher regelmäßig eine Zusatzversicherung, wobei die Vorschriften über die Lebensversicherung nach §§ 159 – 178 VVG herangezogen werden, soweit sie zur Berufsunfähigkeitsversicherung passen.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung. Im Fall der Berufsunfähigkeit wird also die vereinbarte Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden kommt es nicht an.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.