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Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Feuerversicherung

Die Feuerversicherung versichert Sachvermögen und Einkünfte. die durch Feuer entstehen und ist somit für besondere Risiken und Gefahren gedacht. Eine gesetzliche Regelung findet die Feuerversicherung in den §§ 74 ff. und 142 ff. VVG.

Eine eigenständige Feuerversicherung ist heute nur noch im gewerblichen Bereich und in der Industrie üblich. Abgesichert werden hier Betriebsunterbrechungen, Immobilien und bewegliche Sachen gegen Schäden durch Feuer, sowie das Risiko der Verursachung von Feuerschäden. Auch Schäden durch Brandstiftung fallen unter die Feuerversicherung.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.



Die Schadensteilungs und Regressverzichtsabkommen zwischen Versicherern
 
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers - § 61 VVG
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0