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Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Feuerversicherung

Die Feuerversicherung versichert Sachvermögen und Einkünfte. die durch Feuer entstehen und ist somit für besondere Risiken und Gefahren gedacht. Eine gesetzliche Regelung findet die Feuerversicherung in den §§ 74 ff. und 142 ff. VVG.

Eine eigenständige Feuerversicherung ist heute nur noch im gewerblichen Bereich und in der Industrie üblich. Abgesichert werden hier Betriebsunterbrechungen, Immobilien und bewegliche Sachen gegen Schäden durch Feuer, sowie das Risiko der Verursachung von Feuerschäden. Auch Schäden durch Brandstiftung fallen unter die Feuerversicherung.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.