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Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Immobilie

Bei der Gebäudeversicherung handelt es sich um eine sog. Schadenversicherung. Der Versicherer wird daher nur Leistungspflichtig, wenn an der versicherten Sache des Versicherungsnehmers ein Schaden entstanden ist.

Die Gebäudeversicherung selbst ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Es finden daher nur die allgemeinen Vorschriften des VVG und die gesamten Vorschriften der Schadensversicherung in den §§ 49 ff. VVG Anwendung. Da bei der Gebäudeversicherung mehrere Gefahren versichert werden (z.B. Sturm, Brand, Wasserschaden, etc.) ist die Gebäudeversicherung auch eine sog. kombinierte Versicherung.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.