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Rechtsinfos/Versicherungsrecht/KFZ-Versicherung/Haftpflicht/Autorenbeitraege



Verkehrsunfallrecht Geschädigter darf Kfz Schaden nach den in Markenwerkstatt anfallenden Reparaturkosten berechnen
 
Vorläufige Deckung
 
Allgemeines zur Kfz Haftpflichtversicherung
 
Vorläufige Deckung in der Kraftfahrtversicherung
 
Nutzungsausfallentschädigung für Harley-Davidson und Oldtimer
 
Die Entschädigungsleistung des Kaskoversicherers bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges, Teil 2
 
Überblick Leistungen Teilkasko /Vollkaskoversicherung
 
Folgen von Scheidung oder Trennung auf Versicherungen
 
Schadensminderungspflicht bei Nutzungsausfallkosten
 
Zur Abrechnung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber einer Kfz Haftpflichtversicherung unter Berücksichtigung des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers.
 
Ein gewöhnlicher Parkplatzunfall mit unangenehmen Folgen
 
Verlust des Schadenfreiheitrabatts und sonstige Schäden
 
Allgemeines zur Teil und Vollkaskoversicherung
 
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
 
Vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles in der Kaskoversicherung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0