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Rechtsinfos/Versicherungsrecht/KFZ-Versicherung/KFZ-Versicherung-Allgemein



Unfall mit Firmenwagen - Was tun?
 
Dienstwagen: Totalschaden steuerlich absetzbar
 
Schaden bei versicherter Überführung eines Pkws aus dem Ausland
 
Zurechnung des Verhaltens Dritter in der Kraftfahrzeugversicherung, Teil 1
 
Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehrfachen Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Versicherungsfall
 
Schadenspositionen - Merkantiler Minderwert
 
Anspruchsübergang, § 67 VVG
 
DIE VERSCHIEDENEN ERSCHEINUNGSFORMEN DES LEASING - EINE EINFÜHRUNG
 
Garantievereinbarung in Gebrauchtwagengarantieversicherung unzulässig
 
Nachweis des Versicherungsfalles in der Kaskoversicherung, Teil 2
 
Die vorsätzliche und widerrechtliche Herbeiführung des Versicherungsfalles in der Kfz Haftpflichtversicherung
 
Haftpflichtversicherung für Schäden durch minderjähriges Kind
 
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten trotz Beauftragung eines Sachverständigen durch den Haftpflichtversicherer
 
Zurechnung des Verhaltens Dritter in der Kraftfahrzeugversicherung, Teil 2
 
Allgemeines Versicherungsvertragsrecht: Zurechnung Verhalten Dritter
 
Die Ausschlussfrist des § 8 AKB in der Kraftfahrtversicherung, Teil 2
 
Erstattung von Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall
 
Anerkenntnis durch den Versicherer durch Zahlung
 
Was ist der Restwert?
 
Inhalt Haftpflichtversicherung - Freistellungsmöglichkeit Arbeitnehmer/Erben
 
Probleme bei der Erstattung der Umsatzsteuer nach einem Verkehrsunfall
 
Die Gefahrerhöhung in der Kraftfahrtversicherung, Teil 1
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0