Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung erstattet für den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft. Auf rechtlicher Seite gibt es immer dann Probleme, wenn bestimmte Risiken ausgeschlossen werden sollen oder der Versicherer Leistungen nicht übernehmen will oder dem Versicherungsnehmer Obliegenheitsverletzungen vorwirft.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.