Logo Brennecke & FASP Group

Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Krankenversicherung/private Krankenversicherung/Autorenbeitraege



Wann besteht Unfallversicherungsschutz auf dem Arbeitsweg?, Teil 2
 
Private Unfallversicherung, 15 Monatsfrist für Nachweis des Unfallzusammenhangs
 
Reform der Privaten Krankenversicherung in Kraft getreten – Kontrahierungszwang, Versicherungspflicht und Portabilität der Altersrückstellung, Teil 1
 
Änderungen durch die Gesundheitsreform im Recht der PKV
 
Änderungen im Recht der Krankenversicherungen ab dem 01.04.2007 - Teil I Versicherungspflicht
 
Leistungspflichtige Behandlungsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung
 
Änderungen im Recht der GKV durch die Gesundheitsreform
 
Vereinspraxis im Sozialversicherungsrecht - Beschäftigte im Verein: Teil 2.3 Soziale Pflegeversicherung für den Vorstand
 
Vorvertragliche Anzeigepflichten bei der privaten Krankenversicherung
 
Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung für Lasik-Operationen
 
Unterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
 
Private Krankenkasse muss auch zweite künstliche Befruchtung bezahlen
 
Reform der Privaten Krankenversicherung in Kraft getreten – Kontrahierungszwang, Versicherungspflicht und Portabilität der Altersrückstellung, Teil 2
 
Reform der Privaten Krankenversicherung in Kraft getreten – Kontrahierungszwang, Versicherungspflicht und Portabilität der Altersrückstellung, Teil 3
 
Voraussetzungen zur Leistung der privaten Unfallversicherung bei Invalidität
 
Prämienzahlungsverzug bei der privaten Krankenversicherung und Ruhen der Leistungen
 
Wartezeiten in der Privaten Krankenversicherung
 
Leistungspflicht der privaten Krankenversicherer bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung
 
Umfang der Versicherungsleistung in der privaten Krankenversicherung, Teil 2
 
Die Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung
 
Änderungen im Recht der Krankenversicherungen ab dem 01.04.2007 - Teil II Allgemeine Änderungen
 
Folgen von Scheidung oder Trennung auf Versicherungen
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0