Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Kreditversicherung
Der Begriff Kreditversicherung ist leicht irreführend, werden hierbei doch nicht Kredite im eigentlichen Sinne, wie Immobilienkredite oder Bankdarlehen versichert sondern es wird der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen abgedeckt.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.