Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die meist den Todesfall oder Langlebigkeit der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Lebensversicherungen zählen zu den Personenversicherungen. Das versicherte Risiko liegt ´direkt in der Person des Versicherungsnehmers.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.