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Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine so genannte Individualversicherung. Sie versichert das Kostenrisiko eines Rechtsstreites und wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten.

Für viele Rechtsgebiete ist eine solche Versicherung sinnvoll. Doch es gibt immer wieder Probleme bei der Auseinandersetzung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer: welches Risiko ist im Einzelfall versichert und ist gerade für den speziellen Einzelfall Rechtsschutz inbegriffen?

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



NEBENKOSTEN IN DER WOHNUNGSMIETE
 
Leistungsfreiheit des Rechtschutzversicherers bei außergerichtlichem Vergleichsabschluss? - § 5 Abs. 3 b) ARB 94 Verstößt gegen das Transparenzgebot
 
Änderungen im Recht der Krankenversicherungen ab dem 01.04.2007 - Teil I Versicherungspflicht
 
Rechtsschutzversicherung deckt auch Kapitalanlagenfehlberatung
 
Änderungen durch die Gesundheitsreform im Recht der PKV
 
Kosten der stationären und ambulanten Heilbehandlung bei Verkehrsunfällen
 
Erstattung von Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall
 
Unterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
 
Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung für Lasik-Operationen
 
Bestimmung der Erstattungsfähigkeit von Hilfsmitteln durch private Krankenversicherungen in Musterbestimmungen Krankheitskosten und Tarifbedingungen Krankheitskosten
 
Wartezeiten in der Privaten Krankenversicherung
 
Allgemeine Pflichten in der Haftpflichtversicherung – in Hinblick auf Bereich Tagespflege
 
Folgen von Scheidung oder Trennung auf Versicherungen
 
Flexibler Personaleinsatz mit Minijobs
 
Die Entschädigungsleistung des Kaskoversicherers bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges, Teil 2
 
Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall
 
Ansprüche auf Heilbehandlungskosten bei Verkehrsunfall
 
Versicherte Sachen, Versicherungsort und versicherte Kosten in der Feuerversicherung
 
Abtretung und Pfändung von Leistungen aus der Lebensversicherungen in der Insolvenz
 
Zwangsvollstreckung im Insolvenzantragsverfahren
 
Sozialversicherungspflicht im Verein
 
Vermehrte Bedürfnisse nach Verkehrsunfall
 
Umfanf der Versicherungsleistung in der privaten Krankenversicherung, Teil 1
 
Einstweilige Verfügung gegen private Krankenversicherung zur Finanzierung medizinischer Maßnahmen
 
Anspruchsübergang, § 67 VVG
 
Allgemeines Versicherungsvertragsrecht: Zurechnung Verhalten Dritter
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 3.3. Der Insolvenzantrag durch den Schuldner - Erklärung zur Restschuldbefreiung
 
Grundsätzliches zur Auslandsreisekrankenversicherung
 
Fälligkeit der Versicherungsleistung in der privaten Unfallversicherung
 
Insolvenzgeld auch für Gesellschafter-Geschäftsführer?
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 8 - Antrag
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0