Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Reiseversicherung
Das Reisevertrags- und das Reiseversicherungsrecht haben eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Der Urlauber verbindet mit Urlaub häufig mit hohen Erwartungen. Entwickelt sich diese nicht wunschgemäß, ist das nicht nur für den Reisenden sehr unbefriedigend, sondern auch für den Reiseveranstalter, was umso mehr gilt, wenn die Erschwernisse für den Urlaub nicht aus dessen Sphäre resultieren, sondern durch Einflüsse von außen hervorgerufen werden. Wie die Konflikte rechtlich zu lösen sind (z.B. Schadensersatz oder Rückerstattung von bezahlten Reisen), ist oft Gegenstand von Gerichtsverfahrenverfahren.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnacheweisen.