Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Rentenversicherung
Das Rentenversicherungsrecht regelt Leistungen, die die sogenannte Rentenkasse bei bestimmten Sachverhalten an den Versicherten auszahlt.
Die Bestimmungen über das Rentenversicherungsrecht sind im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs niedergeschrieben und bestehen aus vier Formen der Rentenzahlung.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.