Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist ein Teil der (öffentlichen) Pflichtversicherungen. Man spricht daher von gesetzlicher Sozialversicherung.
Zweck der Sozialversicherung ist es in erster Linie, Personen, die bei privaten Versicherungen nicht oder nur zu sehr hohen Tarifen aufgenommen würden, eine Versicherung zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.