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Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Transportversicherung

Der Begriff Transportversicherung umfasst die verschiedenen Versicherungen von Transportmitteln und Transportgütern. Bei den Versicherungen von Transportmitteln handelt es sich um sog. Kaskoversicherungen, bei den Versicherungen von Transportgütern um sog. Warenversicherungen.

Die Hauptzweige der Transportversicherung sind die Seeversicherung, die Binnenversicherung sowie die Verkehrshaftungsversicherung. Daneben existieren noch weitere Sonderformen, wie z.B. die sog. Valorenversicherung von Wertgegenständen, die Versicherung von Musikinstrumenten, von Tank- und Fassleckage, von Automaten, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.





Die verschiedenen Arten der Transportversicherung
 
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – Eine Einführung (Teil II)
 
Einführung in das Transportrecht
 
Die Transportversicherung nach der VVG-Reform
 
Abgrenzung Obliegenheit - Risikoausschluss
 
Überblick der Arten von Transportversicherungen
 
Umfang der Auskunftsobliegenheit nach dem Versicherungsfall
 
Risikoausschlus (Waffenklausel)
 
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
 
Beratungspflicht und Haftung des Versicherungsvermittlers beim Wechsel in die private Krankenversicherung
 
Obliegenheitsverletzung bei Hausratversicherung
 
Das Recht der GmbH Teil 5 Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer