Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Transportversicherung
Der Begriff Transportversicherung umfasst die verschiedenen Versicherungen von Transportmitteln und Transportgütern. Bei den Versicherungen von Transportmitteln handelt es sich um sog. Kaskoversicherungen, bei den Versicherungen von Transportgütern um sog. Warenversicherungen.
Die Hauptzweige der Transportversicherung sind die Seeversicherung, die Binnenversicherung sowie die Verkehrshaftungsversicherung. Daneben existieren noch weitere Sonderformen, wie z.B. die sog. Valorenversicherung von Wertgegenständen, die Versicherung von Musikinstrumenten, von Tank- und Fassleckage, von Automaten, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.
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