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Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Transportversicherung

Der Begriff Transportversicherung umfasst die verschiedenen Versicherungen von Transportmitteln und Transportgütern. Bei den Versicherungen von Transportmitteln handelt es sich um sog. Kaskoversicherungen, bei den Versicherungen von Transportgütern um sog. Warenversicherungen.

Die Hauptzweige der Transportversicherung sind die Seeversicherung, die Binnenversicherung sowie die Verkehrshaftungsversicherung. Daneben existieren noch weitere Sonderformen, wie z.B. die sog. Valorenversicherung von Wertgegenständen, die Versicherung von Musikinstrumenten, von Tank- und Fassleckage, von Automaten, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.





Die verschiedenen Arten der Transportversicherung
 
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – Eine Einführung (Teil II)
 
Einführung in das Transportrecht
 
Die Transportversicherung nach der VVG-Reform
 
Abgrenzung Obliegenheit - Risikoausschluss
 
Überblick der Arten von Transportversicherungen
 
Umfang der Auskunftsobliegenheit nach dem Versicherungsfall
 
Risikoausschlus (Waffenklausel)
 
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
 
Beratungspflicht und Haftung des Versicherungsvermittlers beim Wechsel in die private Krankenversicherung
 
Obliegenheitsverletzung bei Hausratversicherung
 
Das Recht der GmbH Teil 5 Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0