Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung hat den allgemeinen Zweck, den versicherten Personen nach einem Unfall umfassende soziale Sicherheit zu gewähren. Vorrangig hat die Versicherung aber auch dafür zu sorgen, das mit geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermieden werden. Die Versicherung hat also zuerst präventiven Charakter.
Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, hat die Versicherung den Schaden umfassend zu heben und zu regulieren. Dabei ist es das vornehmliche Ziel, die Gesundheit der versicherten Person durch Heilbehandlungen und medizinische Rehabilitation wieder herzustellen und die versicherte Person nach dem Unfall wieder in das Berufsleben zu integrieren
Weitere Informationen finden Sie in den anchfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.