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Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung hat den allgemeinen Zweck, den versicherten Personen nach einem Unfall umfassende soziale Sicherheit zu gewähren. Vorrangig hat die Versicherung aber auch dafür zu sorgen, das mit geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermieden werden. Die Versicherung hat also zuerst präventiven Charakter.

Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, hat die Versicherung den Schaden umfassend zu heben und zu regulieren. Dabei ist es das vornehmliche Ziel, die Gesundheit der versicherten Person durch Heilbehandlungen und medizinische Rehabilitation wieder herzustellen und die versicherte Person nach dem Unfall wieder in das Berufsleben zu integrieren

Weitere Informationen finden Sie in den anchfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Voraussetzungen zur Leistung der privaten Unfallversicherung bei Invalidität
 
Private Unfallversicherung, 15 Monatsfrist für Nachweis des Unfallzusammenhangs
 
Die Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung
 
Fälligkeit der Versicherungsleistung in der privaten Unfallversicherung
 
Einführung in das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Teil 2
 
Allgemeine Pflichten in der Haftpflichtversicherung – in Hinblick auf Bereich Tagespflege
 
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach der VVG-Reform
 
Der Unfall in der Vollkaskoversicherung
 
Einführung in das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Teil 1
 
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
 
Wann besteht Unfallversicherungsschutz auf dem Arbeitsweg?, Teil 2
 
Leistungspflicht des Unfallversicherers – Tinnitus als Unfallfolge
 
Vorvertragliche Anzeigepflicht
 
Wann besteht Unfallversicherungsschutz auf dem Arbeitsweg?, Teil 1
 
Einführung in das Recht der Krankentagegeldversicherung, Teil 7
 
Umfang der Auskunftsobliegenheit nach dem Versicherungsfall
 
Einführung in das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Teil 3
 
Vorvertragliche Anzeigepflichten bei der privaten Krankenversicherung
 
Die Transportversicherung nach der VVG-Reform
 
Vorzeitige Beendigung des Lebensversicherungsvertrages
 
Zurechnung des Verhaltens Dritter in der Kraftfahrzeugversicherung, Teil 2
 
Abgrenzung Obliegenheit - Risikoausschluss
 
Verstoß gegen das Transparenzgebot - Klauseln in AGB müssen klar und verständlich sein
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 01 - Einführung
 
Fristeinhaltungen bei Feststellung der Invalidität bei Unfallversicherungen
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0